{"id":1609,"date":"2025-01-20T13:11:54","date_gmt":"2025-01-20T13:11:54","guid":{"rendered":"https:\/\/proghw.seyer-web.de\/?page_id=1609"},"modified":"2025-01-20T13:12:26","modified_gmt":"2025-01-20T13:12:26","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/proghw.seyer-web.de\/?page_id=1609","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<p>F\u00f6rderverein f\u00fcr den Erhalt des Gemeinschaftshauses und des Hallenbades in Dorsten-Wulfen<br>\u2013 S A T Z U N G i n d e r N e u f a s s u n g v o m 04. 03. 2020 &#8211;<br>Pr\u00e4ambel<br>Die f\u00fcr Dorsten und insbesondere den Ortsteilen Wulfen und Barkenberg wichtige Arbeit des<br>Gemeinschaftshauses Wulfen mit dem Freizeitbad in den Bereichen Sport, soziale Integration,<br>Bildung und der freien Kulturarbeit ( im Folgenden bezeichnet: Gemeinschaftshaus\/Hallenbad<br>Dorsten-Wulfen ) soll unter besseren Rahmenbedingungen durchgef\u00fchrt werden, als dies allein<br>durch die Finanzierung aus Mitteln der \u00f6ffentlichen Hand der Fall sein kann. Deshalb haben sich<br>Besucher, Freunde und G\u00f6nner des Gemeinschaftshauses\/Hallenbades DorstenWulfen zu einem<br>gemeinn\u00fctzigen Verein zusammengeschlossen, um die Arbeit des Gemeinschaftshauses\/<br>Hallenbades Dorsten-Wulfen zus\u00e4tzlich zu f\u00f6rdern und mit ideeller und materieller Hilfe zu<br>unterst\u00fctzen sowie gesellschaftliche Entwicklungen des Stadtteils Wulfen zu begleiten und zu<br>moderieren. Ziel soll es auch sein, die Arbeit des Gemeinschaftshauses Dorsten-Wulfen kultur-<br>interessierten B\u00fcrgern wie auch am Schwimmen im Hallenbad DorstenWulfen interessierten B\u00fcrgern<br>einem breiteren Kreis der Bev\u00f6lkerung \u00fcber den lokalen Rahmen hinaus bekannt zu machen sowie<br>das Potential der Mitarbeiter dort zu f\u00f6rdern und die Existenz des Gemeinschaftshauses\/<br>Hallenbades langfristig zu sichern sowie Chancen einer weiteren Entwicklung der Ortsteile Wulfen<br>und Barkenberg zu f\u00f6rdern.<br>\u00a7 1 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr<br>1) Der Verein tr\u00e4gt den Namen \u201eF\u00f6rderverein Gemeinschaftshaus\/Hallenbad Dorsten-Wulfen\u201c und<br>hat seinen Sitz in Dorsten-Wulfen. Der Name ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Dorsten<br>einzutragen. Der Name wird sodann mit dem Zusatz \u201eeingetragener Verein\u201c (e.V.) versehen.<br>2) Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<br>\u00a7 2 Zweck des Vereins<br>1) Der Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung von Kunst und Kultur im Gemeinschaftshaus, des<br>Schwimmsports im Hallenbad sowie der Bereiche Sport, soziale Integration, Bildung und der<br>freien Kulturarbeit in Dorsten-Wulfen, ferner die Begleitung der Ver\u00e4nderungsprozesse im<br>Stadtteil Wulfen.<br>2) Der Vereinszweck soll vor allem durch folgende Mittel erreicht werden:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Ideelle und finanzielle F\u00f6rderung des Aufbaus und des Fortbestehens des<br>Gemeinschaftshauses\/Hallenbades Dorsten-Wulfen. Der Zweck wird insbesondere<br>verwirklicht durch ehrenamtliches Engagement der Mitglieder f\u00fcr das<br>Gemeinschaftshaus\/Hallenbad und die Annahme von Spenden f\u00fcr die Arbeit des<br>Gemeinschaftshauses\/Hallenbades in Dorsten-Wulfen sowie des b\u00fcrgerschaftlichen<br>Engagements in den Ortsteilen Wulfen und Barkenberg.<\/li>\n\n\n\n<li>F\u00f6rderung des Schwimmsports in Vereinen, Gruppen und der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger im<br>Hallenbad Dorsten-Wulfen.<\/li>\n\n\n\n<li>Ideelle und finanzielle F\u00f6rderung der freien Kulturszene in Dorsten-Wulfen.<\/li>\n\n\n\n<li>Ideelle und finanzielle F\u00f6rderung des b\u00fcrgerschaftlichen Engagements.<br>3) Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br>4) Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsm\u00e4\u00dfige Zwecke verwendet werden. Die<br>Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine<br>sonstigen Zuwendungen aus mitteln des Vereins. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder<br>bei Aufl\u00f6sung des Vereins f\u00fcr ihre Mitgliedschaft keinerlei Entsch\u00e4digung. Es darf keine<br>Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch<br>unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctung beg\u00fcnstigt werden.<br>5) Die Vereins\u00e4mter sind Ehren\u00e4mter.<br>\u00a7 3 Steuerbeg\u00fcnstigung<br>1) Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des<br>Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung (\u00a7 51 ff AO). Er ist F\u00f6rderverein<br>i.S. von \u00a7 58 Nr. 1 AO, der seine Mittel ausschlie\u00dflich zur F\u00f6rderung der in \u00a7 2 Abs. 1 und 2<br>der Satzung genannten steuerbeg\u00fcnstigten Zwecke verwendet.<br>2) Die Mittel des Vereins werden dem Gemeinschaftshaus Dorsten-Wulfen\/Hallenbad mit<br>der Auflage zur Verf\u00fcgung gestellt, diese ausschlie\u00dflich zu gemeinn\u00fctzigen Zwecken zu<br>verwenden.<br>3) Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in Ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch<br>keine sonstigen Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Das schlie\u00dft nicht aus, dass<br>Mitglieder in ihrer Eigenschaft als Angestellte und Mitarbeiter des Vereins gegen ein<br>angemessenes Entgelt t\u00e4tig sind. Es darf aber keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck<br>des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctung beg\u00fcnstigt werden.<br>4) Die Arbeit der Vorstandsmitglieder erfolgt ehrenamtlich.<br>5) Allgemeine Verwaltungsaufgaben des Vereins sind auf das Notwendigste zu beschr\u00e4nken.<br>Soweit der Verein zur Verfolgung seiner Zwecke Angestellte besch\u00e4ftigt, orientieren sich die<br>Besch\u00e4ftigungsbedingungen an dem \u00d6ffentlichen Dienst sowie an den im Bereich des DGB<br>geltenden Tarifvertr\u00e4gen und sonstigen Besch\u00e4ftigungsbedingungen.<br>6) Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des<br>Vereins an<\/li>\n\n\n\n<li>Deutsches Rotes Kreuz, Ortsverein Wulfen,<\/li>\n\n\n\n<li>F\u00f6rderverein der Korczak-Schule e.V,<\/li>\n\n\n\n<li>F\u00f6rderverein der Gesamtschule Wulfen.<br>Beschl\u00fcsse \u00fcber die k\u00fcnftige Verwendung d\u00fcrfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes<br>ausgef\u00fchrt werden.<br>7) Die Haftung des Vereins beschr\u00e4nkt sich auf das Vereinsverm\u00f6gen.<br>\u00a7 4 Mitgliedschaft<br>1) Die Mitgliedschaft in dem Verein wird erworben durch: \u2022 Teilnahme an der<br>Gr\u00fcndungsversammlung, in der die Vereinssatzung verabschiedet wird, \u2022 Eintritt in den<br>Verein.<br>2) Jede nat\u00fcrliche und juristische Person, die den Zweck und die Ziele des Vereins<br>unterst\u00fctzt, kann Mitglied werden.<br>3) \u00dcber die Aufnahme eines Mitglieds in den Verein entscheidet nach schriftlichem Antrag<br>der Vorstand.<br>4) Bei Ablehnung des Aufnahmeantrags ist diese dem\/der Antragsteller\/in schriftlich zu<br>begr\u00fcnden.<br>\u00a7 5 Beendigung der Mitgliedschaft<br>1) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Ausschluss oder Austritt aus dem Verein.<br>2) Ein Vereinsmitglied kann durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand aus dem<br>Verein austreten. Der Austritt kann nur zum Ende eines Jahres erkl\u00e4rt werden, wobei eine<br>K\u00fcndigungsfrist von vier Wochen einzuhalten ist.<br>3) Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es den Interessen des<br>Vereins in schwerwiegender Weise zuwider handelt. \u00dcber den Ausschluss entscheidet die<br>Mitgliederversammlung, wobei eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden<br>stimmberechtigten Mitglieder erforderlich ist. Gegen den Beschluss kann das Mitglied die<br>Mitgliederversammlung anrufen. Diese entscheidet endg\u00fcltig. Das Mitglied ist zu der<br>Versammlung einzuladen und anzuh\u00f6ren.<br>4) Ein Mitglied scheidet au\u00dferdem mit Streichung aus dem Verein aus. Die Streichung der<br>Mitgliedschaft erfolgt, wenn das Mitglied mit einem Jahresbeitrag im R\u00fcckstand ist und<br>diesen Betrag auch nach schriftlicher Mahnung durch den Vorstand nicht innerhalb von drei<br>Monaten von der Absendung der Mahnung an voll entrichtet. Die Mahnung muss mit<br>eingeschriebenem Brief an die letzte dem Verein bekannte Anschrift des Mitglieds gerichtet<br>sein. In der Mahnung muss auf die bevorstehende Streichung hingewiesen werden. Die<br>Mahnung ist auch wirksam, wenn die Sendung als unzustellbar zur\u00fcckkommt. Die Streichung<br>der Mitgliedschaft erfolgt durch Beschluss des Vorstandes, der dem betroffenen Mitglied<br>nicht bekannt gegeben wird.<br>5) Mit dem Ausscheiden aus dem Verein erl\u00f6schen alle Anspr\u00fcche dem Verein gegen\u00fcber.<br>\u00a7 6 Mitgliedsbeitrag<br>1) Die Mitglieder zahlen Beitr\u00e4ge; die H\u00f6he der Beitr\u00e4ge regelt die Mitgliederversammlung.<br>Der Mitgliedsbeitrag wird ausschlie\u00dflich per Bankeinzug erhoben.<br>2) Der Vorstand kann in geeigneten F\u00e4llen Beitr\u00e4ge erlassen oder stunden.<br>3) Bei Austritt oder Ausschluss von Mitgliedern oder bei Aufl\u00f6sung des Vereins bestehen<br>keine Anspr\u00fcche auf bezahlte Beitr\u00e4ge, Spenden oder Zuwendungen.<br>\u00a7 7 Organe des Vereins<br>Die Organe des Vereins sind a) der Vorstand, b) die Mitgliederversammlung.<br>\u00a7 8 Der Vorstand<br>1) Der Vorstand besteht aus dem\/der 1. Vorsitzenden, 5 stellvertretenden Vorsitzenden und<br>dem\/der Kassierer\/in.<br>2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren aus dem<br>Kreis der Mitglieder gew\u00e4hlt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl, auch nach Ablauf seiner<br>Amtszeit, im Amt. Eine Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<br>3) Der Vorstand ist das gesch\u00e4ftsf\u00fchrende und die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung<br>ausf\u00fchrende Organ des Vereins und der Mitgliederversammlung gegen\u00fcber rechenschafts-<br>pflichtig. Er hat mindestens einmal im Gesch\u00e4ftsjahr der Mitgliederversamm-lung einen<br>Rechenschaftsbericht vorzulegen.<br>4) Der Vorstand beschlie\u00dft die f\u00fcr ihn geltende Gesch\u00e4ftsordnung und bestimmt den<br>Aufgabenkreis seiner Mitglieder.<br>5) Zur rechtsverbindlichen Vertretung gen\u00fcgt die gemeinsame Zeichnung durch drei<br>Mitglieder des Vorstandes.<br>\u00a7 9 Die Mitgliederversammlung<br>1) Die Mitgliederversammlung setzt sich aus den Mitgliedern zusammen. Jedes Mitglied hat<br>eine Stimme.<br>2) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal j\u00e4hrlich, m\u00f6glichst im ersten<br>Quartal, statt. Zur Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Angabe der vorl\u00e4ufigen<br>Tagesordnung mindestens zwei Wochen vorher durch Aushang im Gemeinschaftshaus<br>Dorsten-Wulfen oder per E-Mail\/per Post eingeladen. Die Mitgliederversammlung ist<br>beschlussf\u00e4hig, wenn sie ordnungsgem\u00e4\u00df einberufen wurde.<br>3) Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen finden statt, wenn dies im Interesse des<br>Vereins erforderlich ist oder wenn die Einberufung von mindestens einem Viertel der<br>Mitglieder schriftlich beim Vorstand beantragt wird. Es m\u00fcssen Gr\u00fcnde f\u00fcr die Einberufung<br>angegeben werden.<br>4) Die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit<br>gefasst.<br>5) Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:<br>a) Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Vorstands und des Kassenberichts<br>des\/der Kassiers\/erin,<br>b) Entlastung des Vorstands,<br>c) Wahl des Vorstands,<br>d) Wahl zweier Kassenpr\u00fcfer\/innen,<br>e) Festsetzung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge,<br>f) Beschl\u00fcsse \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen und Vereinsaufl\u00f6sung,<br>g) Ausschluss von Mitgliedern,<br>h) Beratung und Beschlussfassung \u00fcber grunds\u00e4tzliche Fragen des Vereins.<br>6) \u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom<br>Versammlungsleiter und dem Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen ist.<br>\u00a7 10 Satzungs\u00e4nderung und Aufl\u00f6sung<br>1) \u00dcber Satzungs\u00e4nderungen, die \u00c4nderung des Vereinszwecks und die Aufl\u00f6sung<br>entscheidet die Mitgliederversammlung. F\u00fcr die Beschlussfassung ist eine Mehrheit von drei<br>Vierteln der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich.<br>2) \u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen der Satzung, die von der zust\u00e4ndigen Registerbeh\u00f6rde oder<br>vom Finanzamt vorgeschrieben werden, werden vom Vorstand umgesetzt und bed\u00fcrfen<br>keiner Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung. Sie sind den Mitgliedern<br>sp\u00e4testens mit der n\u00e4chsten Einladung zur Mitgliederversammlung mitzuteilen.<br>3) Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung der K\u00f6rperschaft oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter<br>Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen der K\u00f6rperschaft<br>a) an den Tr\u00e4gerverein Hallenbad Dorsten-Wulfen 2005 e.V., Wulfener Markt 5,<br>46286 Dorsten, der es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige oder<br>mildt\u00e4tige Zwecke zu verwenden hat oder<br>c) an eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder eine andere steuer-<br>beg\u00fcnstigte K\u00f6rperschaft zwecks Verwendung f\u00fcr Personen, die im Sinne von \u00a7 53<br>AO hilfsbed\u00fcrftig sind.<br>\u00a7 11 Politische Bet\u00e4tigung<br>Der Verein ist \u00fcberparteilich und unabh\u00e4ngig. Er beschr\u00e4nkt sich in seinen Aussagen in der<br>\u00d6ffentlichkeit auf Themen, die ausschlie\u00dflich dem Vereinszweck dienen. \u00a7 12 Inkrafttreten der<br>Satzung Die Satzung tritt nach ihrer Bewilligung durch die Gr\u00fcndungsversammlung und nach Eintrag<br>in das Vereinsregister in Kraft.<\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>F\u00f6rderverein f\u00fcr den Erhalt des Gemeinschaftshauses und des Hallenbades in Dorsten-Wulfen\u2013 S A T Z U N G i n d e r N e u f a s s u n g v o m 04. 03. 2020 &#8211;Pr\u00e4ambelDie f\u00fcr Dorsten und insbesondere den Ortsteilen Wulfen und Barkenberg wichtige Arbeit desGemeinschaftshauses Wulfen mit dem&#8230;<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":1607,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_acf_changed":false,"_kad_blocks_custom_css":"","_kad_blocks_head_custom_js":"","_kad_blocks_body_custom_js":"","_kad_blocks_footer_custom_js":"","_kad_post_transparent":"","_kad_post_title":"","_kad_post_layout":"","_kad_post_sidebar_id":"","_kad_post_content_style":"","_kad_post_vertical_padding":"","_kad_post_feature":"","_kad_post_feature_position":"","_kad_post_header":false,"_kad_post_footer":false,"footnotes":""},"class_list":["post-1609","page","type-page","status-publish","hentry"],"acf":[],"taxonomy_info":[],"featured_image_src_large":false,"author_info":{"display_name":"markusseyer","author_link":"https:\/\/proghw.seyer-web.de\/?author=1"},"comment_info":"","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/proghw.seyer-web.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/1609","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/proghw.seyer-web.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/proghw.seyer-web.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/proghw.seyer-web.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/proghw.seyer-web.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1609"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/proghw.seyer-web.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/1609\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1610,"href":"https:\/\/proghw.seyer-web.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/1609\/revisions\/1610"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/proghw.seyer-web.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/1607"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/proghw.seyer-web.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1609"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}