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Förderverein ProGHW

Pro GHW und AWO

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Vereinbarung der Zusammenarbeit
zwischen
der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Unterbezirk Recklinghausen
als Träger des Gemeinschaftshauses Wulfen
und dem
Förderverein „PRO GHW“ in Dorsten-Wulfen

  1. Ziele der Zusammenarbeit
    Der Förderverein „PRO GHW“ hat sich gemeinsam mit der AWO als Träger des
    Gemeinschaftshauses die Fortführung und Weiterentwicklung des kulturellen und
    sozialen Programms des Gemeinschaftshauses zum Ziel gesetzt.
    Der Förderverein versteht sich in diesem Zusammenhang als unterstützendes, durch
    die Bürgerschaft getragenes Organ des Gemeinschaftshauses. Die Unterstützung
    umfasst die Ebenen der ideellen, finanziellen und praktischen Einbringung von
    Ressourcen. Die Entscheidung über den Zeitpunkt, die Art und Weise sowie der
    Höhe de einzubringenden Ressourcen bleibt allein dem Förderverein vorbehalten.
  2. Schwerpunkte der Zusammenarbeit
    Die Schwerpunkte der Zusammenarbeit liegen insbesondere im Bereich der
    Planung, Organisation und Durchführung kultureller Veranstaltungen sowie der
    aktiven Mitgestaltung und Weiterentwicklung des Gemeinschaftshauses als kul-
    turelles und soziales Zentrum.
    Daneben stellt die technische Verbesserung des Hauses einen weiteren Schwer-
    punkt der Zusammenarbeit dar.
  3. Gremien der Zusammenarbeit
    3.1. Beirat
    3.1.1 Zusammensetzung
    Der Beirat setzt sich aus zwei Vertretern/Vertreterinnen der AWO, einem/einer
    Vertreter/Vertreterin der Stadt Dorsten und zwei durch den Förderverein
    bestimmten Personen zusammen, wobei diese dem Förderverein nicht an-
    gehören müssen.
    3.1.2 Gestaltung der Beiratsarbeit
    Der Beirat strebt in der Regel ein einvernehmliches Beratungsergebnis an.
    Dieses Ergebnis ist umzusetzen. Aus schwerwiegenden Gründen kann die
    AWO als Träger der Einrichtung auch gegen das Beratungsergebnis
    entscheiden. Sie muss hierzu allerdings eine ausführliche, alle finanziellen,
    personellen und weitere Fakten enthaltende Begründung vorlegen.
    3.1.3 Zuständigkeit des Beirats
    Zu den im Beirat zu beratenden Themen gehören alle grundsätzlichen Aspekte
    des GHW.
    Dazu gehören u. a.
  • das Jahresprogramm (s. 3.2),
  • die umfassende Berücksichtigung der Interessen verschiedener
    Bevölkerungsgruppen,
  • Raumvergabe und Festlegung von Raumnutzungsentgelten,
  • Fragen der Außendarstellung (Logo), des Marketings und der Werbung
  • Koordination zwischen der Stadt Dorsten und dem Gemeinschaftshaus
    Wulfen,
  • bauliche Veränderungen,
  • Budgetfragen, insbesondere im Zusammenhang mit dem
    Kulturprogramm,
  • Fragen der finanziellen Beteiligung des Fördervereins an den
    Einnahmen bei Kulturveranstaltungen.
    3.2 Projektgruppe „Programm“
    3.2.1 Zusammensetzung
    Die Projektgruppe setzt sich aus der Hausleitung des Gemeinschaftshauses
    (ggf. weiteren im GHW tätigen Personen) sowie interessierten Bürgerinnen und
    Bürgern zusammen. Die Anzahl der beteiligten Personen ist nicht festgelegt,
    sollte aber eine konstruktive und zielgerichtete Arbeit ermöglichen.
    3.2.2 Aufgaben
    In der Verantwortung der Projektgruppe liegen Planung, Organisation und
    Durchführung vornehmlich kultureller Veranstaltungen. Die hierzu notwendigen
    Aufgaben werden von allen Mitgliedern dieses Gremiums wahrgenommen, wo-
    bei die Kernaufgaben (Künstlerengagements, Vertragsverhandlungen, tech-
    nische Organisation, Raumplanung, etc.) von den hauptamtlichen Mitarbeitern
    des Gemeinschaftshauses übernommen werden.
    Eine weitere Aufgabe dieses Gremiums liegt in der Marketing-Konzeption der
    Veranstaltungen.
    Die Projektgruppe Programm erarbeitet darüber hinaus einen gemeinsamen
    Vorschlag für das Jahresprogramm, das dem Beirat zur Entscheidung vorgelegt
    werden soll (s. 3.1.3).
  1. Kulturveranstaltungen
    4.1 Trägerschaft
    Alle kulturellen Veranstaltungen werden unter dem Logo „Gemeinschaftshaus
    Wulfen“ veranstaltet. Die AWO soll als Träger der Einrichtung und der Förderverein
    „PRO GHW“ soll als Kooperationspartner in Erscheinung treten.
    Hierbei wird dem „Gemeinschaftshaus Wulfen“, wie dem dazugehörigen Logo ein
    deutliches Übergewicht auf allen Veröffentlichungen, Eintrittskarten etc. einge-
    räumt.
    4.2 Ausnahmen
    Ausnahmen stellen Veranstaltungen dar, die nahezu ausschließlich durch den
    Förderverein initiiert, vorbereitet und durchgeführt worden sind mit der Absicht, die
    erzielten Einnahmen dem Förderverein zukommen zu lassen. Die Anzahl solcher
    Veranstaltungen soll in der Regel auf eine pro Quartal begrenzt bleiben.
    Vereinsversammlungen und Informationsveranstaltungen sind davon ausgenom-
    men.
    5 Zusicherungen der AWO
    5.1 Bereitstellungen
    Die AWO verpflichtet sich, die Räumlichkeiten des GHW für alle unter den Absatz
    4.2 fallenden Veranstaltungen des Fördervereins „PRO GHW“ kostenfrei zur Ver-
    fügung zu stellen. Die AWO sichert in diesem Rahmen die kostenfreie Abnahme
    der Saal- und Bühnentechnik zu.
    Darüber hinaus ist die AWO für die professionelle Abwicklung
    (1) der Buchhaltung,
    (2) der Künstlerengagements,
    (3) der Verwaltung, sowie
    (4) der notwendigen Grafikarbeiten (Werbung, Außendarstellung, Information,
    usw.) verantwortlich.
    5.2 Kooperation
    Die Durchführung des „Marktcafés“ verbleibt in alleiniger Trägerschaft und Ver-
    antwortung des Fördervereins.
    Darüber hinaus erhält der Förderverein „PRO GHW“ die Möglichkeit, sich durch
    seine Mitglieder bei allen Veranstaltungen des Gemeinschaftshauses aktiv, z.B.
    durch Mitorganisation, technische Mithilfe, Präsenz und Bewirtung zu beteiligen. Im
    Gegenzug erhält der Förderverein hierfür eine angemessene Aufwandsentschä-
    digung.
  2. Zusicherungen des Fördervereins „PRO GHW“
    Der Förderverein PRO GHW verpflichtet sich, alles in seiner Macht stehende zur
    Förderung des Gemeinschaftshauses Wulfen zu unternehmen. Zu diesem Zwecke
    sieht er seine vornehmliche Aufgabe darin, möglichst viele Bürgerinnen und Bürger
    über den Verein an das Gemeinschaftshaus Wulfen zu binden, das kreative und un-
    terstützende Potential der Bürgerinnen und Bürger zu fördern und in den Dienst
    dieser Institution zu stellen.
    Darüber hinaus verpflichtet sich der Förderverein, das Gemeinschaftshaus aktiv und
    kooperativ in Zusammenarbeit mit der AWO durch das Einbringen von ideellen, fi-
    nanziellen und praktischen Ressourcen mitzugestalten.
    Der Förderverein PRO GHW verpflichtet sich, alle durch den Verein aufgebrachten
    finanziellen Mittel zeitnah in das Gemeinschaftshaus einzubringen. Hierbei bleibt die
    Entscheidung über den Zeitpunkt sowie den Verwendungszweck dem Förderverein
    vorbehalten, sollte aber nach Möglichkeit in Absprache mit der Hausleitung sowie
    dem Träger der Einrichtung erfolgen.
    Darüber hinaus sichert der Förderverein „PRO GHW“ den Betrieb eines Bürgerbüros
    an einem Nachmittag in der Woche durch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer zu.
    Dieses Bürgerbüro soll den personellen Aufwand reduzieren helfen und aktiv beim
    Betrieb des Hauses mitarbeiten. (Verkauf von Eintrittskarten, Verleih von Schlüsseln
    für die Gruppenräume, Weitergabe von Informationen, usw.)
  3. Überprüfung / Evaluation der Vereinbarung
    Die AWO und der Förderverein PRO GHW werden sich erstmals nach Ablauf eines
    Jahres seit Vertragsschluss darüber verständigen, ob die Vereinbarung
    a) unverändert bleiben,
    b) mit von beiden Vertragspartnern gewünschten Ergänzungen bzw.
    Änderungen versehen oder
    c) gekündigt werden soll.
    Bei Fortsetzung der Kooperation werden nach jeweils zwei weiteren Jahren die
    Vereinbarungen von beiden Vertragspartnern erneut überprüft.
    Dorsten, Oktober 2007

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