Vereinbarung der Zusammenarbeit
zwischen
der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Unterbezirk Recklinghausen
als Träger des Gemeinschaftshauses Wulfen
und dem
Förderverein „PRO GHW“ in Dorsten-Wulfen
- Ziele der Zusammenarbeit
Der Förderverein „PRO GHW“ hat sich gemeinsam mit der AWO als Träger des
Gemeinschaftshauses die Fortführung und Weiterentwicklung des kulturellen und
sozialen Programms des Gemeinschaftshauses zum Ziel gesetzt.
Der Förderverein versteht sich in diesem Zusammenhang als unterstützendes, durch
die Bürgerschaft getragenes Organ des Gemeinschaftshauses. Die Unterstützung
umfasst die Ebenen der ideellen, finanziellen und praktischen Einbringung von
Ressourcen. Die Entscheidung über den Zeitpunkt, die Art und Weise sowie der
Höhe de einzubringenden Ressourcen bleibt allein dem Förderverein vorbehalten. - Schwerpunkte der Zusammenarbeit
Die Schwerpunkte der Zusammenarbeit liegen insbesondere im Bereich der
Planung, Organisation und Durchführung kultureller Veranstaltungen sowie der
aktiven Mitgestaltung und Weiterentwicklung des Gemeinschaftshauses als kul-
turelles und soziales Zentrum.
Daneben stellt die technische Verbesserung des Hauses einen weiteren Schwer-
punkt der Zusammenarbeit dar. - Gremien der Zusammenarbeit
3.1. Beirat
3.1.1 Zusammensetzung
Der Beirat setzt sich aus zwei Vertretern/Vertreterinnen der AWO, einem/einer
Vertreter/Vertreterin der Stadt Dorsten und zwei durch den Förderverein
bestimmten Personen zusammen, wobei diese dem Förderverein nicht an-
gehören müssen.
3.1.2 Gestaltung der Beiratsarbeit
Der Beirat strebt in der Regel ein einvernehmliches Beratungsergebnis an.
Dieses Ergebnis ist umzusetzen. Aus schwerwiegenden Gründen kann die
AWO als Träger der Einrichtung auch gegen das Beratungsergebnis
entscheiden. Sie muss hierzu allerdings eine ausführliche, alle finanziellen,
personellen und weitere Fakten enthaltende Begründung vorlegen.
3.1.3 Zuständigkeit des Beirats
Zu den im Beirat zu beratenden Themen gehören alle grundsätzlichen Aspekte
des GHW.
Dazu gehören u. a.
- das Jahresprogramm (s. 3.2),
- die umfassende Berücksichtigung der Interessen verschiedener
Bevölkerungsgruppen, - Raumvergabe und Festlegung von Raumnutzungsentgelten,
- Fragen der Außendarstellung (Logo), des Marketings und der Werbung
- Koordination zwischen der Stadt Dorsten und dem Gemeinschaftshaus
Wulfen, - bauliche Veränderungen,
- Budgetfragen, insbesondere im Zusammenhang mit dem
Kulturprogramm, - Fragen der finanziellen Beteiligung des Fördervereins an den
Einnahmen bei Kulturveranstaltungen.
3.2 Projektgruppe „Programm“
3.2.1 Zusammensetzung
Die Projektgruppe setzt sich aus der Hausleitung des Gemeinschaftshauses
(ggf. weiteren im GHW tätigen Personen) sowie interessierten Bürgerinnen und
Bürgern zusammen. Die Anzahl der beteiligten Personen ist nicht festgelegt,
sollte aber eine konstruktive und zielgerichtete Arbeit ermöglichen.
3.2.2 Aufgaben
In der Verantwortung der Projektgruppe liegen Planung, Organisation und
Durchführung vornehmlich kultureller Veranstaltungen. Die hierzu notwendigen
Aufgaben werden von allen Mitgliedern dieses Gremiums wahrgenommen, wo-
bei die Kernaufgaben (Künstlerengagements, Vertragsverhandlungen, tech-
nische Organisation, Raumplanung, etc.) von den hauptamtlichen Mitarbeitern
des Gemeinschaftshauses übernommen werden.
Eine weitere Aufgabe dieses Gremiums liegt in der Marketing-Konzeption der
Veranstaltungen.
Die Projektgruppe Programm erarbeitet darüber hinaus einen gemeinsamen
Vorschlag für das Jahresprogramm, das dem Beirat zur Entscheidung vorgelegt
werden soll (s. 3.1.3).
- Kulturveranstaltungen
4.1 Trägerschaft
Alle kulturellen Veranstaltungen werden unter dem Logo „Gemeinschaftshaus
Wulfen“ veranstaltet. Die AWO soll als Träger der Einrichtung und der Förderverein
„PRO GHW“ soll als Kooperationspartner in Erscheinung treten.
Hierbei wird dem „Gemeinschaftshaus Wulfen“, wie dem dazugehörigen Logo ein
deutliches Übergewicht auf allen Veröffentlichungen, Eintrittskarten etc. einge-
räumt.
4.2 Ausnahmen
Ausnahmen stellen Veranstaltungen dar, die nahezu ausschließlich durch den
Förderverein initiiert, vorbereitet und durchgeführt worden sind mit der Absicht, die
erzielten Einnahmen dem Förderverein zukommen zu lassen. Die Anzahl solcher
Veranstaltungen soll in der Regel auf eine pro Quartal begrenzt bleiben.
Vereinsversammlungen und Informationsveranstaltungen sind davon ausgenom-
men.
5 Zusicherungen der AWO
5.1 Bereitstellungen
Die AWO verpflichtet sich, die Räumlichkeiten des GHW für alle unter den Absatz
4.2 fallenden Veranstaltungen des Fördervereins „PRO GHW“ kostenfrei zur Ver-
fügung zu stellen. Die AWO sichert in diesem Rahmen die kostenfreie Abnahme
der Saal- und Bühnentechnik zu.
Darüber hinaus ist die AWO für die professionelle Abwicklung
(1) der Buchhaltung,
(2) der Künstlerengagements,
(3) der Verwaltung, sowie
(4) der notwendigen Grafikarbeiten (Werbung, Außendarstellung, Information,
usw.) verantwortlich.
5.2 Kooperation
Die Durchführung des „Marktcafés“ verbleibt in alleiniger Trägerschaft und Ver-
antwortung des Fördervereins.
Darüber hinaus erhält der Förderverein „PRO GHW“ die Möglichkeit, sich durch
seine Mitglieder bei allen Veranstaltungen des Gemeinschaftshauses aktiv, z.B.
durch Mitorganisation, technische Mithilfe, Präsenz und Bewirtung zu beteiligen. Im
Gegenzug erhält der Förderverein hierfür eine angemessene Aufwandsentschä-
digung. - Zusicherungen des Fördervereins „PRO GHW“
Der Förderverein PRO GHW verpflichtet sich, alles in seiner Macht stehende zur
Förderung des Gemeinschaftshauses Wulfen zu unternehmen. Zu diesem Zwecke
sieht er seine vornehmliche Aufgabe darin, möglichst viele Bürgerinnen und Bürger
über den Verein an das Gemeinschaftshaus Wulfen zu binden, das kreative und un-
terstützende Potential der Bürgerinnen und Bürger zu fördern und in den Dienst
dieser Institution zu stellen.
Darüber hinaus verpflichtet sich der Förderverein, das Gemeinschaftshaus aktiv und
kooperativ in Zusammenarbeit mit der AWO durch das Einbringen von ideellen, fi-
nanziellen und praktischen Ressourcen mitzugestalten.
Der Förderverein PRO GHW verpflichtet sich, alle durch den Verein aufgebrachten
finanziellen Mittel zeitnah in das Gemeinschaftshaus einzubringen. Hierbei bleibt die
Entscheidung über den Zeitpunkt sowie den Verwendungszweck dem Förderverein
vorbehalten, sollte aber nach Möglichkeit in Absprache mit der Hausleitung sowie
dem Träger der Einrichtung erfolgen.
Darüber hinaus sichert der Förderverein „PRO GHW“ den Betrieb eines Bürgerbüros
an einem Nachmittag in der Woche durch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer zu.
Dieses Bürgerbüro soll den personellen Aufwand reduzieren helfen und aktiv beim
Betrieb des Hauses mitarbeiten. (Verkauf von Eintrittskarten, Verleih von Schlüsseln
für die Gruppenräume, Weitergabe von Informationen, usw.) - Überprüfung / Evaluation der Vereinbarung
Die AWO und der Förderverein PRO GHW werden sich erstmals nach Ablauf eines
Jahres seit Vertragsschluss darüber verständigen, ob die Vereinbarung
a) unverändert bleiben,
b) mit von beiden Vertragspartnern gewünschten Ergänzungen bzw.
Änderungen versehen oder
c) gekündigt werden soll.
Bei Fortsetzung der Kooperation werden nach jeweils zwei weiteren Jahren die
Vereinbarungen von beiden Vertragspartnern erneut überprüft.
Dorsten, Oktober 2007
